HÄUSLICHE PFLEGE UND HAUSHALTSHILFE AUCH OHNE PFLEGEGRAD ODER MIT PFLEGEGRAD 1
Mit der Unterstützungspflege wurde seit April 2018 eine Möglichkeit geschaffen die Versorgung Zuhause sicherzustellen.

Sollte eine Unterstützungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation, nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus oder während Schwangerschaft notwendig sein, wird es unsererseits übernommen.

Die Unterstützungspflege muss vom Arzt verordnet werden.

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